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30.7.2010 : 12:17 : +0200

Veranstaltungskalender


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anmeldeverfahren

Lehrgangsanmeldungen können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder Online erfolgen. Wir können leider keine telefonischen Anmeldungen berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anmeldung ist nur möglich, wenn die Anmeldung folgende Daten enthält:
- vollständige Anschrift
- Geburtsdatum des Teilnehmers
- Bankverbindung
- Lehrgangsnummer

Bei Anmeldungen per Post, Telefax, E-Mail oder Online erhalten Sie eine gesonderte Bestätigung über den Eingang der Anmeldung bei uns.

Sind alle Plätze des Lehrgangs belegt, übernehmen wir einen Teil der Anmeldungen auf eine Warteliste. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes zugesagt werden. Darüber erhalten Sie dann eine gesonderte Bestätigung.

Sollten Sie nicht mehr teilnehmen können, erwarten wir in jedem Fall Ihre Nachricht! (Auch wenn Sie lediglich einen Wartelistenbescheid erhalten haben.)


Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren sind bei den einzelnen Angeboten angegeben. Eine ermäßigte Gebühr wird nur solchen Personen gewährt, die aktiv in einem entsprechenden Verein tätig sind oder werden wollen und dieses durch die Empfehlung eines verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Verein bei der Anmeldung nachweisen. Über die Gewährung der bezuschussten Teilnahmegebühr entscheidet der Veranstalter.

Alle Lehrgangsgebühren verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung (Ausnahme: ÜL- Ausbildungstermine in der Willi-Weyer-Sportschule in Hachen, Gruppenhelfer-Lehrgänge mit dem Zusatz: all incl.).


Zahlungsbedingungen
Im Interesse eines einfachen und sicheren Zahlungsverkehrs nutzen wir das Lastschriftverfahren. Die Abbuchung der Teilnahmegebühr erfolgt zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Bei Anmeldungen ohne Vereinsbestätigung erhöht sich die Lehrgangsgebühr auf den angegebenen Betrag.


Einladung
Etwa eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten alle Teilnehmer/innen eine Einladung mit Anreisehinweis und Lehrgangsprogramm. Wir bemühen uns zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Termine. Programm-, Termin- und Ortsänderungen lassen sich jedoch nicht vermeiden. Ein Anrecht auf bestimmte Referenten und/oder Veranstaltungsorte besteht nicht. Änderungen, werden soweit erforderlich, schnellstens mitgeteilt.


Rücktritt des Teilnehmers
Absagen sind jederzeit möglich, müssen allerdings schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir behalten grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € ein. Bei Abmeldungen bis zum 14. – 7. Tag vor Beginn des Lehrgangs müssen 50 % des Preises bezahlt werden. Ab dem 5. Tag und bei Nichterscheinen zum Lehrgang müssen 100 % des Preises bezahlt werden.


Mindestteilnehmerzahl
Für alle Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung diese abzusagen. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. Die Teilnahmegebühr wird zurückerstattet.


Dauer der Lehrgänge
Wochenend-Lehrgänge beginnen samstags um 09.00 Uhr und enden sonntags um ca. 16.00 Uhr. Davon abweichende Regelungen werden in der Einladung oder Ausschreibung herausgestellt. Die Veranstaltungen sollen pünktlich beginnen. Lassen Sie bitte die anderen Teilnehmer/innen nicht warten.


Datenschutz
Der LandesSportBund sowie die landesweit tätigen Qualifizierungszentren wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im Sport in Nordrhein-Westfalen über das zentrale EDV-Kurs- und Lehrgangsprogramm „ProQua“ ab. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des LandesSportBundes einschließlich seiner Töchter sowie der landesweit tätigen Qualifizierungszentren erklären. Der LandesSportBund NRW e.V. sowie die in den Qualifizierungszentren zusammengefassten Bünde verpflichten sich, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden.


Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, des Lebens und der Freiheit betreffen, ist auf die dreifache Teilnehmergebühr beschränkt, - soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder - wenn der Veranstalter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.


Versicherung
Alle Teilnehmer/innen sind während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg zu oder von der Veranstaltung, für die der Versicherungsschutz besteht, unfall-, kranken- und haftpflichtversichert im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW). Es gilt das derzeitig gültige Merkblatt, gültig ab 01.01.2008, welches in Ihrem LSB NW.Verein zur Einsichtnahme vorliegt. Sie können sich über die Versicherungsleistungen auch online über das Versicherungsbüro ARAG-Sport24 (www.ARAG-Sport.de) informieren.


Veranstalter
Die Angebote des Veranstalters LandesSportBund – Bildungswerk entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des novellierten Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2000. Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 11 Abs. 2.